Weiterbildungsordnung für das Zertifikat
„Therapeut/in für IS-TDP nach Davanloo zertifiziert gemäß den Statuten der Deutschen Gesellschaft für Intensive Psychodynamische Kurzzeittherapie nach Davanloo“
Weiterbildungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Medizin- oder Psychologiestudium und eine abgeschlossene oder laufende Ausbildung zum Psychotherapeuten
- abgeschlossene oder laufende Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Der Antrag zur Weiterbildung erfolgt schriftlich mit einem beruflichen Lebenslauf incl. aktueller Weiter- oder Fortbildungen in anderen Psychotherapiemethoden.
Die Weiterbildung gliedert sich in obligate und fakultative Bausteine:
obligat:
- Anwendung der Methode mit audiovisueller Aufzeichnung zur Selbstkontrolle, Supervision, Intervision
- Teilnahme an den Weiterbildungskursen der Deutschen Gesellschaft für IS-TDP mit jährlich 5 Blocks mit Theorieanteilen und Supervision bzw. Live-Erstinterviews mit Supervision (Berlin, Nürnberg, Main und Köln)
- Teilnahme am Jahreskongress der DG für IS-TDP
fakultativ:
- Metapsychologie-Kursen der Dozenten der DG für IS-TDP
- Einzelselbsterfahrung in IS-TDP (empfohlen)
Für die Zertifizierung sind Kenntnisse in (1) theoretischen Grundlagen und (2) Supervisionsstunden sowie (3) selbständiges Arbeiten erforderlich:
(1) Die theoretischen Grundlagen (mind. 50 Theoriestunden):
- Geschichte, Indikationen und Ziele der IS-TDP
- dynamisches Erstinterview
- Psychodiagnostik (Angstkapazität, Abwehrmechanismen, Struktur)
- Zentraldynamische Sequenz
- Einstieg in die Übertragung und Übertragungskomponente des Widerstands
- spezifische Interventionen (Phase des Drucks, Phase der Herausforderung, Head-on-collision)
- Unbewusste Therapeutische Allianz (UTA)
- Erschließen des Unbewussten
- Analyse / Multidimensionale Strukturveränderungen
- Terminierung
(2) Die Supervision erfolgt in Einzel- und/oder Gruppensupervision bei Dozent*innen der DG mit insgesamt mindestens 150 Stunden (à 45 min) unter Einbringen von mindestens 25 eigenen audiovisuell aufgezeichneten Therapiestunden.
(3) Die selbständige Arbeit umfasst mindestens 150 Behandlungsstunden mit mind. 3 abgeschlossenen Fällen (2 Kurzzeittherapien, 1 Langzeittherapie)
Der zeitliche Ablauf der Weiterbildung zur Zertifizierung verläuft in 2 Stufen
1.Stufe:
Nach 2 Jahren kann ein Zwischenkolloquium erfolgen in Form eines Kandidatengesprächs, in dem zur Evaluation die erreichten Ziele (auch anhand eines audiovisuellen Pat.beispiel) besprochen werden. Damit erfolgt auch eine Bilanzierung des persönlichen Entwicklungsprozesses.
Nach dem Zwischenkolloquium ist die Aufnahme als ordentliches Mitglied in die DG Voraussetzung für die weitere Ausbildung.
2.Stufe:
Nach 5 Jahren kann ein Abschlusskolloquium folgen, bei dem 2 (abgeschlossene oder laufende) Fälle mit (auszugsweiser) audiovisueller und schriftlicher Aufzeichnung gezeigt werden, eine schriftliche Arbeit vorgelegt werden soll und im kollegialen Gespräch mit zwei DozentInnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse des Kandidaten/der Kandidatin beurteilt werden.
Nach dem Abschlusskolloquium entscheidet der Weiterbildungsausschuss über die Erteilung des Zertifikats.
Mit der Entgegennahme des Zertifikats verpflichtet sich die Kandidatin/der Kandidat zur IS-TDP-bezogenen Fortbildung mit regelmäßigen Fallbesprechungen mit Supervision/Intervision.
Das Zertifikat ist gebunden an die ordentliche Mitgliedschaft in der DG für IS-TDP.
Nürnberg, den 23. März 2025